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§57a - Spezialkurs Bremsanlagen >3.5t und >50km/h - Periodische Weiterbildung
Fertigungstechnik, Metall
340,00
Dienstag, 02.06.2026 08:00 - 16:30
WIFI Steiermark, Graz
Info & Anmeldung
Spezialbremsenkurs für Personen, die zur Begutachtung von Fahrzeugen der Klasse über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h nach § 57a berechtigt sind. Für diese geeigneten Personen besteht die Verpflichtung der periodischen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden. Für diese Weiterbildung ist ein 3-Jahreszyklus festgelegt. Dieses vorgeschriebene 3-Jahres-Intervall bezieht sich auf die jeweils letzte Eintragung im Bildungspass. Aus praktischen Gründen wird zu diesem 3-Jahres-Intervall eine Toleranzfrist für den Besuch der periodischen Weiterbildung wie folgt eingeräumt: Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung. Wird bis zum Ablauf des 3-Jahres-Intervalls die nächste Weiterbildung nicht absolviert, so darf die zur Prüfung geeignete Person noch für einen Zeitraum von weiteren 4 Monaten eingesetzt werden. Danach tritt die geeignete Person in eine 'Ruhephase' und darf keine Begutachtung mehr vornehmen, solange bis die periodische Weiterbildung nachgeholt wurde. Die 'Ruhephase' darf maximal 3 Jahre nicht überschreiten, darüber hinaus ist wieder eine Grundschulung erforderlich. Vom Teilnehmer mitzubringen: amtlicher Ausweis (Personalausweis, Führerschein, Pass), Ihr Bildungspass
Vortragende/r:
Alexander Stock
Kursdaten:
Dienstag, 02.06.2026 08:00 - 16:30