Ausbildung zum/r zertifizierten Sachkundigen gem. DGÜW-V TÜV®
Info & AnmeldungBarrierefrei zugänglich
Die Druckgeräteüberwachungsverordnung DGÜW-V BGBl. II Nr. 420/2004 gilt für Dampfkessel, Druckbehälter und Rohrleitungen und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb. Daraus geht unter anderem hervor, dass alle Druckgeräte einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden müssen. Diese periodischen Prüfungen sowie die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands, die Beurteilung der Sicherheit und die ordnungsgemäße Dokumentation sind vom Betreiber oder von einer sachkundigen Person auszuführen. Als Sachkundige/r gem. DGÜW-V werden diese Arbeiten an Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential in Eigenverantwortung durchgeführt. Diese Ausbildung bereitet die Teilnehmer/innen auf die Tätigkeit als sachkundige Person gem. DGÜW-V vor. Sie erlernen die Zuordnung der Druckgeräte mit hohem und niedrigem Gefahrenpotential, rechtliche Regelungen sowie erlangen die notwendigen Kenntnisse für die innerbetriebliche Beurteilung für die Prüfung von Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential. Inhalte: Technisch/Physikalische Grundlagen Vorstellung der relevanten Gesetze & Verordnungen: Druckgerätegesetz BGBL I 161/2015 Druckgeräteüberwachungsverordnung - DGÜW-V BGBl. II Nr. 420/2004 Duale Druckgeräteverordnung BGBL II 59/2016 Grundlagen der Druckgerätetechnik Bauarten, Konstruktionen und Sicherheitseinrichtungen von Druckgeräten Schädigungsmechanismen und Prüfungen an Werkstoffen Theoretische/r Prüfungsablauf, -Prüfungsdurchführung und -dokumentation von Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential Lernen, wo Sie wollen! Kurstermine, die zeitgleich an einem unserer Veranstaltungsorte und online angeboten werden, finden in einem gemischten Lernsetting statt. Das bedeutet Online- und Präsenzteilnehmer/innen bilden eine gemeinsame Seminargruppe.