Koordination von Partner- und Fremdfirmen
Info & AnmeldungBarrierefrei zugänglich
Im „Fall des Falles“ verlassen sich alle auf die ausgebildeten Brandschutzbeauftragten (BSB), Sicherheitsfachkräfte (SFK) und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) im Betrieb.
Ganz abgesehen davon, ist lt. § 45 (5) Arbeitsstättenverordnung jeder Betrieb verpflichtet, einmal jährlich Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen.
Aber eine eventuell nötige Räumung/Evakuierung muss durchdacht und gut vorbereitet sein! In diesem Sonderseminar vermitteln wir Ihnen das nötige Wissen und geben Ihnen auch die Möglichkeit, eine Räumung unter Anleitung vorzubereiten!
In allen Kursen des BFA ist inkludiert: Kursunterlagen, Seminargetränke, Pausenverpflegung, Mittagessen (inkl. Getränke) und Parkgebühren.