Auf dem Weg zur Gleichbehandlung
Literaturhinweis: Susanne Feigl und Sandra Konstatzky (Hrsg.): Auf dem Weg zur Gleichbehandlung. Festschrift für Ingrid Nikolay-Leitner. ÖGB Verlag 2018.
Festschrift für eine Wegbereiterin
Die erste Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in Österreich, Ingrid Nikolay-Leitner, wirkte 27 Jahre, bevor sie 2018 in Pension ging. Ohne sie wäre die Gleichbehandlungsanwaltschaft weder inhaltlich und personell gewachsen noch zu der Kompetenzstelle für die umfassenden Themenbereiche „Recht auf Gleichbehandlung“ sowie „Gleichstellung“ geworden, die sie heute ist. In der Festschrift „Auf dem Weg zur Gleichbehandlung“, die auf eine Idee von Sandra Konstatzky, seit 2006 Nikolay-Leitners Stellvertreterin, zurückgeht, sind an die 40 Beiträge von MitstreiterInnen der Anwältin, darunter auch ehemalige Ministerinnen, mit ihren oft sehr persönlichen Erinnerungen auf dem Papier vereint, um die Pionierarbeit der scheidenden Anwältin zu würdigen.
Der inhaltliche Bogen spannt sich von einem Beitrag über die Anfänge des Gleichbehandlungsrechts von Eva-Elisabeth Szymanski, Gespräche mit Marie-Louise Lindorfer, der ersten Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, über ihren Arbeitsalltag und mit Hilde Strobl, langjährige Assistentin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, zu als Diskriminierung empfundenem Privilegienabbau, bis hin zu einem Beitrag zu niederschwelliger Rechtsdurchsetzung von Gleichstellung vor Gericht von Klaus Mayr.
Zahlreiche Beispiele illustrieren augenscheinlich, dass Gleichberechtigung lange überhaupt kein Thema in unserer Gesellschaft war. Der erste Fall, den die neu gegründete Gleichbehandlungsanwaltschaft behandelte, berichtete von einem Arbeitgeber, der einen Mann und eine Frau alternierend an einer Holzbearbeitungsmaschine arbeiteten ließ: Der Arbeiter wurde höher entlohnt, um ihn, so der Arbeitgeber, lohnrechtlich an die übrigen Männer im Betrieb anzupassen. Die Arbeiterin verdiente von Haus aus weniger als ihr Kollege. Das Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zieht sich durch viele Beiträge.
Fazit:
Die Festschrift „Auf dem Weg zur Gleichbehandlung“ bietet eine Fülle von unterschiedlichen Zugängen zu einer Thematik, die nach wie vor hochaktuell ist. Beispiele, die dank Gleichbehandlungsanwaltschaft heute bereits Geschichte sind, illustrieren, wie ungleich Männer und Frauen in unserer Gesellschaft behandelt wurden. Politische Hintergründe, die stetige Entwicklung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und persönliche Erfahrungen machen die Beiträge dieser Festschrift unmittelbar und gut nachvollziehbar. Dass bis zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau noch viel zu tun ist, geht aus den Beiträgen deutlich hervor. Eine Aufforderung, der wir uns alle – egal welchen Geschlechts – nicht verschließen dürfen!
Einen kurzen Abriss zur Geschichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft finden Sie hier