Förderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz: Erwachsenenbildungseinrichtungen können Projektförderungen für das Jahr 2026 jetzt beantragen. Förderschwerpunkte sind „Up- und Reskilling“, „Teilhabe und Inklusion“ und „Medienkompetenz, Demokratie- und Wissenschaftsbildung“.
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz.
Grundvoraussetzung für die Antragstellung um projektbezogene Förderungen ist die Gemeinnützigkeit des Förderungsnehmers und ein Nachweis über die erwachsenenbildnerische Qualität der Organisation, etwa durch Ö-Cert. Die Förderanträge müssen klare Ziele, Maßnahmen und intendierte Wirkungen aufweisen, die der Zielgruppe und den definierten Zielen der Abteilung Erwachsenenbildung entgegenkommen.
Die Projekte sind einem der wählbaren Schwerpunkte zuzuordnen:
Registrierung des Projektträgers: 01. Juli bis 01. September 2025Projektantrag: 01. Juli bis 15. September 2025
Detaillierte Informationen zur Antragstellung, Rechtsgrundlage, Ziele, Zielgruppe, formale Fördervorgaben und Beschreibung der Schwerpunkte finden Sie im „Call Dokument 2026“ (PDF).
Kontaktdaten:Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungAbteilung I/14 – Erwachsenenbildung, Minoritenplatz 3, 1010 Wienerwachsenenbildung@bmfwf.gv.at
Informationen finden Sie unter erwachsenenbildung.at