Das BMFWF fördert erstmals im Rahmen des Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes auch 2-jährige Projekte in den Schwerpunkten Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe, Digitale Souveränität, Medien-, Demokratie- und Wissenschaftsbildung sowie Transversale und grüne Kompetenzen. Digitale Einreichungen sind ab sofort möglich.
Einreichungen: 1. August 2026 – 15. Oktober 2026ggf. vorab Registrierung als förderungswürdige Einrichtung: 1. August 2026 – 30. September 2026Projektbeginn: frühestens 1. Jänner 2027Projektende: spätestens 31. Dezember 2028
Bei den Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, die von der Abteilung Erwachsenenbildung des Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vergeben werden, handelt es sich um projektbezogene Förderungen. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Gemeinnützigkeit des Förderungsnehmers und ein Nachweis über die erwachsenenbildnerische Qualität der Organisation, etwa durch Ö-Cert. Die Förderanträge müssen klare Ziele, Maßnahmen und intendierte Wirkungen aufweisen, die der Zielgruppe und den definierten Zielen der Abteilung Erwachsenenbildung entgegenkommen. Die Projekte sind einem der wählbaren Schwerpunkte zuzuordnen:
Detaillierte Informationen zur Antragstellung, wie Rechtsgrundlage, Ziele, Zielgruppe, formale Fördervorgaben und Beschreibung der Schwerpunkte, sind dem „Call Dokument 2027-2028“ (PDF) zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter erwachsenenbildung.at
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungAbteilung I/14 – Erwachsenenbildung, Minoritenplatz 3, 1010 Wienerwachsenenbildung@bmfwf.gv.at | www.bmfwf.gv.at