Impulsförderung für Qualitätsmanagementsysteme in der steirischen Erwachsenenbildung | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

Impulsförderung für Qualitätsmanagementsysteme in der steirischen Erwachsenenbildung

Juli 2026

Mit der Impulsförderung unterstützt das Land Steiermark insbesondere kleine Bildungseinrichtungen bei der Weiterentwicklung ihrer Qualität. Gefördert werden sowohl die Einführung eines anerkannten, extern evaluierten Qualitätsmanagementsystems als auch die Re-Testierung einer bestehenden Zertifizierung. Ende der Einreichfrist ist Samstag, der 10. Oktober 2026.

Einreichungen: ab sofort möglich
Ende der Einreichfrist: 10.10.2026
Form der Einreichung: ausschließlich per Mail an abt06-foem@stmk.gv.at
Projektumsetzungsphase: bis 31.12.2028

Qualitätssicherung zählt zu den zentralen Aufgaben in zukunftsorientierten Organisationen – unabhängig von der Größe, der Branche oder des Standortes einer Organisation. Auch Bildungseinrichtungen im Sektor der allgemeinen, also nicht deklariert beruflichen Weiterbildung sind gefordert, ergänzend zur Leistung einer gewohnt qualitätsvollen Bildungsarbeit, ihre Qualität über extern evaluierte Qualitätsmanagementsysteme unter Beweis zu stellen und öffentlich zu deklarieren.

Mit der geplanten Impulsförderung unterstützt das Land Steiermark die Vielfalt in der Erwachsenenbildung in der Steiermark und leistet damit einen Beitrag zur Bandbreite an qualitätsgesicherten Institutionen. Voraussetzungen der Einreichung sind die Gemeinnützigkeit und die Präsenz von Angeboten am Weiterbildungsnavi Steiermark und der damit verbundene Nachweis bzgl. die Erfüllung der Qualitätskriterien des Landes Steiermark.

Finanzrahmen
Das Land Steiermark stellt ein Gesamtbudget in der Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung, um in Bildungseinrichtungen den Prozess einer Erst- bzw. Re-Testierung eines Qualitätsmanagementsystems in den Jahren 2026 – 2028 zu starten bzw. abzuschließen. Die Förderungen sind eine einmalige finanzielle Zuwendung:

  • für die Erst-Testierung pauschal in Höhe von 2.100 Euro
  • die einmalige Antragsgebühr bei QMS UZ 302 bis max. 2.100 Euro
  • für die Re-Testierung pauschal in Höhe von 1.600 Euro

Ansprechpersonen

bei inhaltlichen Rückfragen
Susanne Lucchesi Palli
Koordination für Lebensbegleitendes Lernen  
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft
Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz | 0316 / 877-4909 | susanne.lucchesi-palli@stmk.gv.at

bei fördertechnischen Rückfragen
Barbara Steinlechner
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft
Referat Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz | 0316 / 877-2635 | abt06gd-foem@stmk.gv.at