Rechtliche Grundlagen zu Gleichstellung | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

Rechtliche Grundlagen zu Gleichstellung

Sowohl auf internationaler wie nationaler Ebene gibt es klare rechtliche Vorgaben zur faktischen Gleichstellung unabhängig vom Geschlecht. Gesellschaftspolitische Ziele zur Chancengerechtigkeit und Gleichstellung werden durch rechtliche Rahmenbedingungen zu verbindlichen Vorgaben für Organisationen und die öffentliche Verwaltung.

Rechtliche Grundlage in der Steiermark

Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz (PDF)

Das Land Steiermark hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mädchen und Frauen im besonderen Maße zu fördern. Ziel dieses Gesetzes ist es, jede Form von Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und für Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen.

Gesetze auf Bundesebene

B-VG – Bundes-Verfassungsgesetz (PDF)

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) genießt Vorrang gegenüber sämtlichen anderen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und enthält in Artikel 7 Absatz 1 den Gleichheitsgrundsatz, der besagt, dass alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau.

GlBG – Gleichbehandlungsgesetz (PDF)

Im Bereich der Privatwirtschaft dient das GlBG als Rechtsgrundlage für Gleichstellungfragen: Es enthält Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Das GlBG gilt u.a. auch für die Fachhochschulen, Privatuniversitäten sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Internationale Verträge

EU-Verträge zur Gleichstellung (PDF)

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eines der Ziele der Europäischen Union. Mit Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung und Änderungen der Verträge ist es nach und nach gelungen, diesen Grundsatz zu festigen und ihn in der EU anzuwenden. Das Europäische Parlament hat sich seit jeher mit Nachdruck für den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen starkgemacht. Die Lohnpolitik, Gleichstellungsförderungen, Schutz vor geschlechtlicher Diskriminierung und die Bekämpfung des Menschenhandels sind explizit in den Rechtsvorschriften der EU geregelt und von den EU-Mitgliedstaaten in ihrer Gesetzgebung zu verankern.

CEDAW – Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (PDF)

Die UN-Frauenrechtskonvention von 1979 ist eine wichtige internationale Grundlage für die Gleichstellung von Frauen. In der Konvention ist das Diskriminierungsverbot definiert, zusätzlich wird das Gleichstellungsgebot angeführt. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln jedoch, dass es zu dieser Konvention keine Sanktionsmöglichkeiten gibt.

Für Hinweise, Ergänzungen und natürlich weitere Fragen können Sie sich immer gerne an uns wenden!

Bildungsnetzwerk Steiermark