Rechtliche Grundlagen zu Gleichstellung | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

Rechtliche Grundlagen zu Gleichstellung

Sowohl auf internationaler wie nationaler Ebene gibt es klare rechtliche Vorgaben zur faktischen Gleichstellung unabhängig vom Geschlecht. Gesellschaftspolitische Ziele zur Chancengerechtigkeit und Gleichstellung werden durch rechtliche Rahmenbedingungen zu verbindlichen Vorgaben für Organisationen und die öffentliche Verwaltung.

Rechtliche Grundlage in der Steiermark

Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz (PDF)

Das Land Steiermark hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mädchen und Frauen im besonderen Maße zu fördern. Ziel dieses Gesetzes ist es, jede Form von Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und für Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen.

Gesetze auf Bundesebene

B-VG – Bundes-Verfassungsgesetz
Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) genießt Vorrang gegenüber sämtlichen anderen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und enthält in Artikel 7 Absatz 1 den Gleichheitsgrundsatz, der besagt, dass alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau.

GlBG – Gleichbehandlungsgesetz

Im Bereich der Privatwirtschaft dient das GlBG als Rechtsgrundlage für Gleichstellungfragen: Es enthält Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Das GlBG gilt u.a. auch für die Fachhochschulen, Privatuniversitäten sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Für Hinweise, Ergänzungen und natürlich weitere Fragen können Sie sich immer gerne an uns wenden!

Bildungsnetzwerk Steiermark