Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027 | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Juli 2024

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht. Antragsfrist bis Dienstag, 1. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ) 

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung der Akkreditierung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Erwachsenenbildung gültig.

Die Erasmus-Akkreditierung ermöglicht es Ihrer Einrichtung, geförderte Weiterbildungen für Ihr Personal im europäischen Ausland anzubieten. Durch Kursbesuche, Job-Shadowings und Lehraufenthalte können Sie diese Möglichkeiten nutzen und dabei finanzielle Förderung über das Erasmus+ Programm erhalten. Zusätzlich können Sie auch Ihre Lernenden an Europa teilhaben lassen: Dabei fahren die Teilnehmer/innen Ihrer Bildungsangebote (z.B. Ihre Kursteilnehmer/innen) zu einem informellen Lernaufenthalt und Austausch nach Europa.

Die Erasmus-Akkreditierung richtet sich dabei insbesondere an Institutionen, die bereits Erfahrungen mit Erasmus+ Projekten gesammelt haben. Sie bietet finanzielle Planungssicherheit und langfristige Perspektiven.

Zur Antragsstellung

Nähere Informationen:

https://erasmusplus.at/de/erwachsenenbildung/mobilitaet-akkreditierung/antragstellung

OeAD | nationale Agentur für Erasmus+ | Ebendorferstraße 7, 1010 Wien