Das neu eingerichtete EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values; kurz CERV) dient dem Schutz und der Förderung der in den EU-Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte.
Im Rahmen des EU-Programms CERV werden regelmäßig Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen („Calls“) veröffentlicht, denen die jeweiligen Ziele, Teilnahmeberechtigungen, Kriterien und Einreichfristen zu entnehmen sind. Da die Calls zumeist recht kurzfristig veröffentlicht werden, lohnt es sich, sich bereits vor der Veröffentlichung der Calls zu den Programmschwerpunkten zu informieren, um Projektpartnerschaften und Einreichungen gut vorbereiten zu können. Aktuell offene Calls:
Teilnahmevoraussetzungen: Mindestens zwei Organisationen als öffentliche Stelle oder private Organisation ohne Erwerbszweck. Organisationen mit Erwerbszweck sind unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.Informationen zum Call am FTOP (Englisch) | Call-Dokument (Englisch)Einreichfrist: 24. Februar 2022
Teilnahmevoraussetzungen: Mindestens zwei Organisationen als öffentliche Stelle oder private Organisation ohne Erwerbszweck. Organisationen mit Erwerbszweck sind unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.Informationen zum Call am FTOP (Englisch) | Call-Dokument (Englisch)Einreichfrist: 16. März 2022
Teilnahmevoraussetzungen: Mindestens zwei Organisationen als öffentliche Einrichtungen auf lokaler/regionaler Ebene oder Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Überlebendeverbände sowie Kultur-, Jugend-, Bildungs- und ForschungseinrichtungenInformationen zum Call am FTOP (Englisch) | Call-Dokument (Englisch)Einreichfrist: 24. März 2022
Noch ein Hinweis v.a. für kleinere Bildungseinrichtungen:Es handelt sich in diesen EU-Förderprogrammen nicht um Vollfinanzierung gesamter Projektvorhaben, zum Teil ist Vorfinanzierung erforderlich, auch ist der administrative Aufwand nicht zu unterschätzen. Empfohlen wird kleineren Bildungseinrichtungen bzw. Organisationen, die sich erstmals dazu entschließen, Projektvorhaben in EU-Programmen zu realisieren, hierfür Kooperationen mit erfahrenen Bildungseinrichtungen einzugehen.
Die Nationale Kontaktstelle im Bundeskanzleramt unterstützt bei Themen rund um die Antragsstellung und informiert Interessierte über das CERV-Programm:
Nationale KontaktstelleBundeskanzleramtSektion IV: EU, Internationales und GrundsatzfragenAbteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und LandwirtschaftBallhausplatz 2, 1010 WienErnst Holzinger | +43 1 531 15–202907 | ernst.holzinger@bka.gv.at | https://www.cerv.at/