Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Österreich hat dieses Übereinkommen bereits 2008 ratifiziert und verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards umzusetzen und zu gewährleisten. Die Standards der Konvention wirken dadurch direkt auf die österreichischen Gesetze ein. In Österreich ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für die Koordinierung der Umsetzung der Konvention zuständig, soweit es Kompetenzen des Bundes betrifft.
Die UN-Behindertenrechtskonvention >>
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022
Am 6. Juli 2022 hat die Bundesregierung im Ministerrat den „Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (PDF)“ beschlossen. Dieser NAP Behinderung ist der Nachfolgeplan zum NAP 1 Behinderung, der 2012 beschlossen wurde und mit Ende 2021 ausgelaufen ist. Die Universität Wien hat den NAP 1 im Auftrag des Sozialministeriums evaluiert und die Ergebnisse der Evaluierung sind online zugänglich (PDF).
Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Auch die Bundesländer sind mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. 2012 beschließt die Steiermark als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, schrittweise soll eine möglichst umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark erreicht werden.
Aktionsplan des Landes Steiermark 2023 >> | Aktionsplan des Landes in „Leicht Lesen“ >>
Für weitere Fragen zu Barrierefreiheit in der Erwachsenenbildung können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: