Basisbildung: Grundlagen und Rahmenbedingungen

Die Durchführung von Basisbildungsmaßnahmen wird in der Steiermark im Rahmen von zwei Förderprogrammen geregelt.
Level Up – Erwachsenenbildung
Die Level Up – Erwachsenenbildung ist eine Initiative zwischen dem Bund und allen österreichischen Bundesländern und stellt seit 2012 gemeinsam Fördermittel für Basisbildung und das Nachholen des Pflichtschulabschlusses zur Verfügung. Dabei werden auch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds herangezogen. Die Bildungsangebote sind für alle Erwachsenen unabhängig von ihrem formalen Bildungsabschluss kostenlos zugänglich.
Nähere Informationen zur Level Up – Erwachsenenbildung (wie z.B. den letzten Evaluationsbericht) finden Sie auch hier.
- Bundesgesetz: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 (gültig bis bis 31. Dezember 2022, eine neue Vereinbarung wurde noch nicht veröffentlicht [Stand 10.01.2023]).
- Rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Angeboten (Basisbildung und Pflichtschulabschluss): Programmplanungsdokument 2024-2028
- Kompetenzbereiche und Lernergebnisse: Curriculum Basisbildung (2019)
- Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz: Zulassung, Prüfungsgebiete, Durchführung (gültig bis zum Ablauf des Schuljahres 2022/23)
Um Förderungen im Rahmen der Level Up – Erwachsenenbildung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Akkreditierung der Einrichtung notwendig. Zudem ist die geforderte Qualifizierung der TrainerInnen laufend sicher zu stellen. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden sich im jeweils gültigen Programmplanungsdokument.
- Informationen zum Akkreditierungsverfahren für Bildungsorganisation in der Initiative Erwachsenenbildung
- Anerkannte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für BasisbildungstrainerInnen bzw. Nachweis „Zertifizierte/r BasisbildnerIn“ (wba) – siehe auch „Qualifikationsprofil Basisbildner/in“ (neu seit April 2022)
Die Geschäftsstelle der Level Up – Erwachsenenbildung empfiehlt interessierten Einrichtungen, möglichst frühzeitig mit der jeweiligen Landesverwaltung Kontakt auf zu nehmen, um den regionalen Bedarf an Bildungsgeboten und realistische Fördermöglichkeiten abzusprechen. In der Steiermark ist die Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft, Fachabteilung Gesellschaft zuständig (+43 316 877-2682 | gesellschaft@stmk.gv.at).
Die neue Programmförderungsperiode ist gestartet. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) finanziert im Rahmen des Förderprogramms ESF+ Basisbildungsangebote, das Einreichen von Projekten ist aktuell bis 30. September 2024 möglich.
Zukunft.Bildung.Steiermark

Darüber hinaus bietet das Land Steiermark einen weiteren Förderschwerpunkt unter dem Titel „Zukunft.Bildung.Steiermark“ an, wodurch Basisbildungsmaßnahmen für Jugendliche (15 bis 18 Jahre), vorwiegend mit Flucht- und Migrationserfahrung, von mehreren steirischen Bildungsanbietern ermöglicht werden können. Die Gesamtkoordination erfolgt durch ISOP; nähere Informationen zum Projekt und Einstiegsmöglichkeiten finden Sie hier.
Für nähere Fragen zum Förderschwerpunkt „Zukunft.Bildung.Steiermark“ wenden Sie sich an die Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft, Fachabteilung Gesellschaft (+43 316 877-2682 | gesellschaft@stmk.gv.at).
Für Hinweise und bei Fragen freuen wir uns auf Ihre Anfrage!