Das neu eingerichtete EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values; kurz CERV) dient dem Schutz und der Förderung der in den EU-Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte.
Dafür steht in der Förderperiode 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget in Höhe von 1,55 Milliarden Euro zur Verfügung, das sich auf folgende 4 Programm- beziehungsweise Aktionsbereiche verteilt:
Ein wichtiger Hinweis v.a. für kleinere Bildungseinrichtungen:Es handelt sich in diesen EU-Förderprogrammen nicht um Vollfinanzierung gesamter Projektvorhaben, auch ist der administrative Aufwand nicht zu unterschätzen. Empfohlen wird kleineren Bildungseinrichtungen bzw. Organisationen, die sich erstmals dazu entschließen, Projektvorhaben in EU-Programmen zu realisieren, hierfür Kooperationen mit erfahrenen Bildungseinrichtungen einzugehen.
Es finden regelmäßig Aufrufe („Calls“) zur Einreichung von Projektvorschlägen innerhalb der 4 Aktionsbereiche statt. In diesen Calls werden Ziele, Förderkriterien, Teilnahmeberechtigungen und Antragsfristen mitgeteilt. Anträge sind online über das Funding and Tenders Opportunities Portal der Europäischen Kommission einzureichen.
Die Nationale Kontaktstelle im Bundeskanzleramt unterstützt bei Themen rund um die Antragsstellung und informiert Interessierte über das CERV-Programm.
Nationale KontaktstelleBundeskanzleramtSektion IV: EU, Internationales und GrundsatzfragenAbteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und LandwirtschaftBallhausplatz 2, 1010 WienErnst Holzinger | +43 1 531 15–202907 | ernst.holzinger@bka.gv.at | https://www.cerv.at/