CERV | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

CERV

Das neu eingerichtete EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values; kurz CERV) dient dem Schutz und der Förderung der in den EU-Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte.

Dafür steht in der Förderperiode 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget in Höhe von 1,55 Milliarden Euro zur Verfügung, das sich auf folgende 4 Programm- beziehungsweise Aktionsbereiche verteilt:

  • Schutz und Förderung der Werte der Union: Aktionsbereich Werte der Union
  • Förderung der Rechte, des Diskriminierungsverbots und der Gleichstellung, einschließlich der
    Geschlechtergleichstellung: Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
  • Förderung von Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Union sowie des Austauschs
    zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Mitgliedstaaten. Sensibilisierung für ihre
    gemeinsame europäische Geschichte: Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt: Aktionsbereich Daphne

Ein wichtiger Hinweis v.a. für kleinere Bildungseinrichtungen:
Es handelt sich in diesen EU-Förderprogrammen nicht um Vollfinanzierung gesamter Projektvorhaben, auch ist der administrative Aufwand nicht zu unterschätzen. Empfohlen wird kleineren Bildungseinrichtungen bzw. Organisationen, die sich erstmals dazu entschließen, Projektvorhaben in EU-Programmen zu realisieren, hierfür Kooperationen mit erfahrenen Bildungseinrichtungen einzugehen.

Information, Beratung, Einreichungen

Es finden regelmäßig Aufrufe („Calls“) zur Einreichung von Projektvorschlägen innerhalb der 4 Aktionsbereiche statt. In diesen Calls werden Ziele, Förderkriterien, Teilnahmeberechtigungen und Antragsfristen mitgeteilt. Anträge sind online über das Funding and Tenders Opportunities Portal der Europäischen Kommission einzureichen.

Die Nationale Kontaktstelle im Bundeskanzleramt unterstützt bei Themen rund um die Antragsstellung und informiert Interessierte über das CERV-Programm.

Nationale Kontaktstelle
Bundeskanzleramt
Sektion IV: EU, Internationales und Grundsatzfragen
Abteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
Ernst Holzinger | +43 1 531 15–202907 | ernst.holzinger@bka.gv.at | https://www.cerv.at/