Europäischer Sozialfonds (ESF+) | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

Europäischer Sozialfonds (ESF+)

Europäischer Sozialfonds (ESF +)

Der ESF gehört neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und dem Kohäsionsfonds zu den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union (ESI-Fonds).

Eine Finanzierung aus diesen Europäischen Mitteln wird immer mit nationalen Finanzierungsquellen ergänzt. In Österreich liegt der nationale Ko-Finanzierungssatz für alle Bundesländer (außer dem Burgenland) bei 50%. Es sind sowohl Bundesstellen auch als Länderverwaltungen an der Umsetzung des ESF beteiligt.

Förderperiode 2021–2027

In einem Zyklus von 7 Jahren wird der Haushalt der Europäischen Union und auch das Budget für die EU-Fonds mit den Mitgliedsstaaten verhandelt.

Folgende Schwerpunkte sind für den ESF 2021–2027 vorgesehen:

  • Gleichstellung für Frauen und Männern – inkl. innovativer Kinderbetreuungsangebote
  • Aktives Altern – inkl. Themen der Digitalisierung
  • Aktive Inklusion – Verbesserung der beruflichen Teilhabe
  • Unterstützung für Jugendliche an Schulen und am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf
  • Zugang zu lebenslangem Lernen – inkl. Digitalkompetenzen
  • Soziale Innovation
  • Just Transition Fund in bestimmten Regionen, die von den Auswirkungen der Ökologisierung der Wirtschaft besonders betroffen sind

Darüber hinaus sollen die Themen Nachhaltigkeit,  Digitalisierung, Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung als Querschnittziele in jeder Programm- und Projektphase berücksichtigt werden.

Ein wichtiger Hinweis v.a. für kleinere Bildungseinrichtungen:

Es handelt sich – unabhängig von der Fördersumme – bei ESF-Förderungen nicht um Vollfinanzierung der gesamten Projektvorhaben. Darüber hinaus besteht zum einen die Notwendigkeit einer Vorfinanzierung von Projektkosten, zum andern ist der administrative Aufwand (auch nach Projektabschluss – und somit außerhalb der Förderfähigkeit – in der Abrechnung sowie der Berichts- und Belegslegung) nicht zu unterschätzen. Kleineren Bildungseinrichtungen bzw. Organisationen, die sich erstmals dazu entschließen, Projektvorhaben in EU-Programmen wie dem ESF zu realisieren, wird empfohlen, hierfür Kooperationen mit ESF-erfahrenen Bildungseinrichtungen einzugehen.

Einreichungen

Förderungen erfolgen grundsätzlich auf Basis von sogenannten Calls, in denen zur Projekteinreichung aufgerufen wird. Diese werden von den Förderstellen zu den entsprechenden Schwerpunkten vorbereitet und auf der ESF-Website veröffentlicht. 

Für Hinweise, Ergänzungen und natürlich Ihre Fragen zu Förderungen in der Erwachsenenbildung können Sie sich gerne an uns wenden.

Bildungsnetzwerk Steiermark