Plus 7% mehr Fördermittel für die Erwachsenenbildung
Seit 6. März sind die Förderverträge der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs unterzeichnet. Diese bringen für 2024 und 2025 je 6,8 Millionen Euro und einen weiteren inhaltlichen Fokus: die Demokratiebildung.
18.03.2024, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Seit 2009 schließt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit den Mitgliedseinrichtungen der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) Leistungsvereinbarungen bzw. Förderverträge ab. Darin legen die Beteiligten Schwerpunkte für Bildungsmaßnahmen fest und verhandeln die finanziellen Mittel.
7% mehr Fördermittel für 2024 und 2025
Die Fördermittel für die KEBÖ-Verbände werden für die Jahre 2024 und 2025 um 7% auf insgesamt rund 6,8 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
Zuvor gab es eine Valorisierung von jeweils 5% für die Jahre 2022 und 2023. „Das ist letztlich eine große Anerkennung für die Arbeit der Erwachsenenbildung und der KEBÖ in unserem Land,“ sagt KEBÖ-Vorsitzender Bernd Wachter zur Erhöhung. „Die Gespräche waren hier sehr konstruktiv und das Ergebnis ist gut.“ Bundesminister Martin Polaschek und die KEBÖ haben die Verträge für die Förderperiode 2024-2025 am 6. März 2024 in einem offiziellen Akt gemeinsam unterzeichnet.
Förderverträge statt Leistungsvereinbarungen
In den vergangenen Jahren war im Zusammenhang mit der Förderung für die KEBÖ immer von „Leistungsvereinbarungen“ die Rede. Bereits für die Förderperiode 2022 bis 2023 hieß es dann aus rechtlichen Gründen „Förderverträge“: Denn bei einer Leistungsvereinbarung muss die Gegenleistung genau definiert sein, was bei Förderverträgen nicht der Fall ist.
Der KEBÖ gehe es bei dieser Förderung um eine Strukturförderung, so Wachter. Gemeint ist damit ein Basisbeitrag des Ministeriums zur Absicherung der Tätigkeit der KEBÖ. Die Förderung des Ministeriums decke hier zwar nur einen überschaubaren Teil der Aufwendungen und Kosten, die Förderung sei aber richtungsweisend für die Verbände und letztlich auch für andere Fördergeber (etwa für Länder und Kommunen), so Wachter.
Stärkerer Fokus auf Re- und Upskilling sowie Demokratiebildung
In der vergangenen Förderperiode bis 2023 lagen die inhaltlichen Schwerpunkte auf den Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Teilhabe und Inklusion sowie auf Bildungsmaßnahmen gegen Wissenschaftsskepsis.
Diese Schwerpunkte bleiben auch für 2024 und 2025 bestehen, zusätzlich kommt das Thema „Re- und Upskilling“ hinzu. Darüber hinaus wird es auch um das Thema der zunehmenden Demokratiefeindlichkeit gehen. „Die KEBÖ-Verbände engagieren sich bereits intensiv im Bereich der Demokratiebildung“, so Wachter und verweist auf die kommende Jahrestagung der KEBÖ. Diese findet am 26. September 2024 in Wien statt und wird sich mit dem Thema „DEMOKRATIE lernen“ beschäftigen.
172,8 Mio. Euro für Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Auch die Förderung der Bund-Länderinitiative zur Förderung von Bildungsmaßnahmen in der Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses wurde bis 2028 verlängert. 172,8 Mio. Euro an Fördermitteln stehen dafür insgesamt zur Verfügung. Damit sollen 23.000 Menschen mit Basisbildung erreicht werden und weitere 11.000 ihren Pflichtschulabschluss nachholen können.
Aktuell legen die Beteiligten in der Steuerungsgruppe zur Initiative Fragen zu ihrer konkreten Umsetzung und Ausgestaltung fest.
Plus 7% mehr Förderung für die Lehre mit Matura
Für das Jahr 2024 hat Bundesminister Polaschek auch eine „Fachkräfteoffensive 2024“ initiiert. Diese sieht unter anderem eine Erhöhung der Förderung der Lehre mit Matura um plus 7% vor. Dies betrifft vor allem jene KEBÖ-Verbände, die im Bereich der beruflichen Erwachsenenbildung tätig sind.
Die Investitionen seien hier als Offensive gegen den Fachkräftemangel richtig eingesetzt, so Wachter. Denn aus der Praxis wisse man, dass viele Absolvent*innen der Lehre mit Matura dann den Schritt in Richtung FH-Studium setzen.
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18.03.2024, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU