Fristverlängerung für Ö-Cert | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

Fristverlängerung für Ö-Cert

April 2020

Die Lenkungsgruppe Ö-Cert, respektive die VertreterInnen des Bundes und der Länder, haben der seitens der Geschäftsstelle Ö-Cert vorgeschlagenen Vorgehensweise betreffend einer Fristverlängerung für Ö-Cert-Ansuchen zugestimmt.

Die aktuelle Situation hat auch Auswirkungen auf Ö-Cert in Hinblick auf die Ansuchen von Bildungsanbietern um Verlängerung von Ö-Cert: Hierfür ist u. a. die Vorlage eines gültigen Q-Zertifikats erforderlich. Da die Zertifizierungsstellen seit Mitte März keine Audits durchführen, können diese auch keine Zertifikate ausgeben.

Die Fristen für die Nachreichungen werden bei jenen Einrichtungen, die nachweislich einen Audittermin nach dem 13.3. vereinbarten hatten, verlängert  – auch dann, wenn es über die gesetzlich geregelte Toleranzgrenze hinaus geht.

Seitens der Geschäftsstelle werden die Ansuchen um Verlängerung trotz fehlendem Zertifikat geprüft und in Folge der Akkreditierungsgruppe vorgelegt, die dann ein „akkreditiert – vorbehaltlich der Nachreichung des Q-Zertifikats“ beschließen kann.

Diese Vorgangsweise soll sicherstellen, dass keine Einrichtung Ö-Cert auf Grund der aktuellen Situation verliert.

Ö-Cert-Geschäftsstelle
Universitätsstraße 5, 1010 Wien
office@oe-cert.at | 01/534 08 – 307 oder – 309 | www.oe-cert.at