Mit dem 31.1.2022 tritt die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ endet, es gilt nach wie vor die 2-G-Regelung für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen. Die erste Novelle der Verordnung verkürzt die Gültigkeit von Zweitimpfungen als 2-G-Nachweis und tritt mit 1.2. in Kraft.
Die 4.COVID-19-Maßnahmenverordnung tritt mit 31.01.2022 in Kraft, die erste Novelle mit 01.02.2022: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_34/BGBLA_2022_II_34.html
Das Land Steiermark hat aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen verlautbart.
Rechtsgrundlagen zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen sind in folgendem Dokument zusammengefasst:
4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (inkl. 1 Novelle): Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung
Darüber hinaus empfiehlt das Bildungsministerium dringend, auch in den beschriebenen Ausnahmefällen von den Teilnehmenden einen 2,5G-Nachweis (gültiger Impf- oder Genesungsnachweis bzw. negativer PCR-Test) zu verlangen. Die grundsätzliche Empfehlung zum Distance-Learning bleibt weiterhin aufrecht (Quelle: erwachsenenbildung.at).
Folgende Änderungen zeigen sich im Vergleich zur letzten Verordnung:
Folgende Rahmenbedingungen gelten am Arbeitsplatz:
Ausblick
Auf der Website des Sozialministeriums findet sich folgende Ankündigung für 5.2.2022, die jedoch noch nicht rechtlich durch eine Verordnung umgesetzt ist: „Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen wird von 25 Personen auf 50 Personen erhöht. Bei Veranstaltungen wird ab dann nur noch die 2G- Regel und eine FFP2-Pflicht gelten (anstatt der bisherigen „2G+“- und „Booster+“ Regelung).“ (Quelle: Stufenweise Lockerungen im Februar 2022)
Alle rechtliche Grundlagen der Bundesregierung in Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html
(Stand: 31.01.2022)