Durch die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung fallen ab 01.06.2022 alle Beschränkungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Einzig für Großveranstaltungen ab 500 Personen sind weiterhin Präventionskonzepte zu erarbeiten.
Für Zusammenkünfte unter 500 Personen gelten keine Auflagen mehr. In ausgewählten Bereichen ist eine FFP2-Maske weiterhin verpflichtend, in geschlossenen Räumen wird sie generell empfohlen.
Die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht für geschlossenen Räume gilt nicht für geschlossene Gruppen, das Bildungsministerium spricht jedoch eine eindeutige Empfehlung für das generelle Tragen von FFP2-Masken in der Erwachsenenbildung aus. Ab...
Die bisher geltenden Einschränkungen für die Erwachsenenbildung fallen weitgehend. Die neuen, deutlich reduzierten Auflagen finden Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
In allen Bereichen der Erwachsenebildung gilt fortan wieder die 3G-Regelung. Die FFP2-Masken-Pflicht bleibt aufrecht.
Die Auflagen von Zusammenkünften wurden vereinfacht, es gelten weiterhin die 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht.
Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen wurde von 25 Personen auf 50 Personen erhöht. Bei größeren Veranstaltungen gilt fortan nur noch die 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht.
Mit dem 31.1.2022 tritt die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Der "Lockdown für Ungeimpfte" endet, es gilt nach wie vor die 2-G-Regelung für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen. Die erste...
Seit dem 11.01.2022 gilt die 6. Novelle der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Neu ist eine FFP2-Masken-Pflicht im Freien, sofern der Mindestabstand von 2 Metern unterschritten wird. Zudem wurden in den letzten Novellen...
Der allgemeine Lockdown ist beendet und Bildungsveranstaltungen können wieder unabhängig von einer unmittelbaren beruflichen Notwendigkeit stattfinden. Für Personen ohne 2-G-Nachweis gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen.
Seit 22. November gilt ein allgemeiner Lockdown, der durch die aktuelle Novelle bis vorerst 13. Dezember verlängert wurde. Teilbereiche der Erwachsenenbildung sind davon ausgenommen.
In der Steiermärkischen COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung werden zusätzliche Maßnahmen zur Bundesverordnung geregelt. Diese tritt mit 17.11.2021 in Kraft.
Ab 15. November gelten für Personen ohne 2-G-Nachweis grundsätzlich Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen sind z.B. für „berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist“ definiert.
Ab 8. November gilt bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen die 2-G-Regelung. Zudem wurden neue Personenobergrenzen für die Meldung und Bewilligung von Veranstaltungen definiert. Die bisherigen Maßnahmen des Landes...
Aufgrund der neuen Bundesverordnung gelten ab 8. November einige der bisher anerkannten 3-G-Nachweise nicht mehr. Darüber hinaus sind zusätzliche Maßnahmen des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Durch die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundes ändert sich für die Durchführung von Erwachsenenbildung nichts Wesentliches. Allerdings sind zusätzliche Maßnahmen des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Download mehrsprachige Informationen zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und TrainerInnen in der Erwachsenenbildung.
Die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung bringt neben einem neuen Namen (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung) auch neue Regelungen für die Durchführung von Bildungsangeboten.
Die COVID-19-Öffnungsverordnung wurde in den letzten Tagen mehrfach überarbeitet. Nicht alle angekündigten Lockerungen treten mit 22.07.2021 in Kraft.
Die neue COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit 01. Juli in Kraft. Gleichzeitig wurden bereits weitere Lockerungen ab 22. Juli verlautbart.
Die COVID-19-Öffnungsverordnung trat mit 19. Mai 2021 in Kraft und ermöglicht seitdem Erwachsenenbildung in Präsenz. Eine Novelle führt zu weiteren Lockerungen der Maßnahmen.
Unter welchen Bedingungen kann die Erwachsenenbildung für Präsenzunterricht öffnen? Die aktuelle Verordnung und Informationen seitens des Ministeriums.
Eine Übersicht, welche Öffnungsschritte für Veranstaltungen (gilt auch für jene in der Erwachsenenbildung) mit welchen Auflagen auf der Website des Ministeriums
Hannes Galter (Vorstandsvorsitzender Bildungsnetzwerk Steiermark): Die Vorteile der Fernlehre scheinen offensichtlich - die Praxis sieht leider nicht ganz so rosig aus.
Dringende Empfehlung des Bildungsministeriums: Umstellung auf Distance Learning
Aktualisierte Informationen zur aktuellen Verordnung, Umsatzersatz und Empfehlungen des Bildungsministeriums
Unser Wunsch vor dem Herbst war es, dass wir die Infektionszahlen in Grenzen halten und Aus- und Weiterbildung grenzenlos anbieten
Muster-Covid-Präventionskonzept für Bildungsangebote und Kontaktdaten zu den Behörden
Nachdem in den letzten Tagen viele Fragen rund um die zu Beginn der Woche skizzierte neue Verordnung im Raum standen, gibt es diese nun auch veröffentlicht. Für Angebote der Erwachsenenbildung...
Eine Kooperationsveranstaltung von Katholischem Bildungswerk, Bildungsforum Mariatrost und Steiermarkhof Freitag, 23. Oktober 2020, 10-13 Uhr im Steiermarkhof
Welche Herausforderungen und Auswirkungen bringt die Covid19-Krise für die Erwachsenen- und Weiterbildung in Österreich? Dazu läuft aktuell eine Umfrage. Ziel ist es, die Erfahrungen und Einschätzungen von in der Erwachsenenbildung...
Für Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung gilt für alle Kursmaßnahmen mit zugewiesenen Sitzplätzen und vorhandenen Kontaktdaten wie bisher die Höchstzahl von 50 TeilnehmerInnen im Innenbereich.
Wir fragen gerne – also fragen wir Sie: Haben Sie Erwachsenenbildung medial wahrgenommen? Die österreichischen Erwachsenenbildungseinrichtungen zählen jährlich über 5 Millionen Teilnahmen ...
In der diesjährigen Basisdatenerhebung wurden aktuelle Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Cov-19-bedingten Lockdown als Schwerpunktthema erhoben. Österreichweit wurde auch vom Ländernetzwerk Weiter.Bildung eine Umfrage mit ähnlichen Fragestellungen durchgeführt.
In der neuen Verordnung wurden weitere Lockerungen für Öffentliche Orte, KundInnenbereiche, Orte der beruflichen Tätigkeit und die Gastronomie festgelegt. Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten die bestehenden Hygienemaßnahmen weiterhin.
Die Verordnung (ausgegeben am 27. Mai 2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle) ist rechtskräftig und tritt mit Ablauf des...
Vorabinformation zur Lockerungsverordnung in Bezug auf Schulungen, Aus- und Fortbildung und Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai
Empfehlungen des BMBWF zum Schutz vor einer COVID- 19-Ansteckung in Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung
zur Durchführung von Angeboten in der Erwachsenenbildung
Presseinformation am 29. April 2020
zur Bewältigung von Problemlagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise an EB-Organisationen, die im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung von Zukunft.Bildung.Steiermark und projektbezogen tätig sind.
Zugang zur Unterstützung auch für Kleinstunternehmen neue Selbstständige und freie DienstnehmerInnen möglich!
Grundsätzlich halten sich die AnbieterInnen in der Erwachsenenbildung in der Steiermark zum Wohle ihrer TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen und im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung an die gesetzlichen Regelungen und werden dem...