Neuigkeiten zu COVID-19
News 2022
Neue COVID-19-Verordnung: Keine Beschränkungen in der Erwachsenenbildung mehr
Durch die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung fallen ab 01.06.2022 alle Beschränkungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Einzig für Großveranstaltungen ab 500 Personen sind weiterhin Präventionskonzepte zu erarbeiten.
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ab 16.04.2022
Für Zusammenkünfte unter 500 Personen gelten keine Auflagen mehr. In ausgewählten Bereichen ist eine FFP2-Maske weiterhin verpflichtend, in geschlossenen Räumen wird sie generell empfohlen.
1. Novelle der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ab 24.03.2022
Die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht für geschlossenen Räume gilt nicht für geschlossene Gruppen, das Bildungsministerium spricht jedoch eine eindeutige Empfehlung für das generelle Tragen von FFP2-Masken in der Erwachsenenbildung aus. Ab...
COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ab 05.03.2022
Die bisher geltenden Einschränkungen für die Erwachsenenbildung fallen weitgehend. Die neuen, deutlich reduzierten Auflagen finden Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
5. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 19.2.2022
In allen Bereichen der Erwachsenebildung gilt fortan wieder die 3G-Regelung. Die FFP2-Masken-Pflicht bleibt aufrecht.
4. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 12.2.2022
Die Auflagen von Zusammenkünften wurden vereinfacht, es gelten weiterhin die 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht.
3. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 5.2.2022
Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen wurde von 25 Personen auf 50 Personen erhöht. Bei größeren Veranstaltungen gilt fortan nur noch die 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht.
4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 31.1. bzw. 1.2.
Mit dem 31.1.2022 tritt die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Der "Lockdown für Ungeimpfte" endet, es gilt nach wie vor die 2-G-Regelung für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen. Die erste...
6. und 7. Novelle der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (aktualisierter Stand mit 20.01.2022)
Seit dem 11.01.2022 gilt die 6. Novelle der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Neu ist eine FFP2-Masken-Pflicht im Freien, sofern der Mindestabstand von 2 Metern unterschritten wird. Zudem wurden in den letzten Novellen...
News 2021
6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Öffnungsschritte ab 12.12.2021
Der allgemeine Lockdown ist beendet und Bildungsveranstaltungen können wieder unabhängig von einer unmittelbaren beruflichen Notwendigkeit stattfinden. Für Personen ohne 2-G-Nachweis gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen.
5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Allgemeiner Lockdown ab 22.11.2021 (inkl. Update ab 2.12.2021)
Seit 22. November gilt ein allgemeiner Lockdown, der durch die aktuelle Novelle bis vorerst 13. Dezember verlängert wurde. Teilbereiche der Erwachsenenbildung sind davon ausgenommen.
Land Steiermark verordnet FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen
In der Steiermärkischen COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung werden zusätzliche Maßnahmen zur Bundesverordnung geregelt. Diese tritt mit 17.11.2021 in Kraft.
5. COVID-19-Maßnahmenverordnung: „Lockdown für Ungeimpfte“ ab 15.11.2021
Ab 15. November gelten für Personen ohne 2-G-Nachweis grundsätzlich Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen sind z.B. für „berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist“ definiert.
2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Weitere Maßnahmen ab 08.11.2021
Ab 8. November gilt bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen die 2-G-Regelung. Zudem wurden neue Personenobergrenzen für die Meldung und Bewilligung von Veranstaltungen definiert. Die bisherigen Maßnahmen des Landes...
1. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Weitere Maßnahmen ab 08.11.2021
Aufgrund der neuen Bundesverordnung gelten ab 8. November einige der bisher anerkannten 3-G-Nachweise nicht mehr. Darüber hinaus sind zusätzliche Maßnahmen des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Weitere Maßnahmen ab 01.11.2021
Durch die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundes ändert sich für die Durchführung von Erwachsenenbildung nichts Wesentliches. Allerdings sind zusätzliche Maßnahmen des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Plakat mit mehrsprachigen Informationen zur COVID-Schutzimpfung
Download mehrsprachige Informationen zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und TrainerInnen in der Erwachsenenbildung.
2. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Beschränkungen ab 15.09.2021
Die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung bringt neben einem neuen Namen (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung) auch neue Regelungen für die Durchführung von Bildungsangeboten.
Novellen der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung: Maßnahmen ab 22.07.2021
Die COVID-19-Öffnungsverordnung wurde in den letzten Tagen mehrfach überarbeitet. Nicht alle angekündigten Lockerungen treten mit 22.07.2021 in Kraft.
2. COVID-19-Öffnungsverordnung: Weitere Lockerungen ab 01.07.2021
Die neue COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit 01. Juli in Kraft. Gleichzeitig wurden bereits weitere Lockerungen ab 22. Juli verlautbart.
COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 10.6.2021
Die COVID-19-Öffnungsverordnung trat mit 19. Mai 2021 in Kraft und ermöglicht seitdem Erwachsenenbildung in Präsenz. Eine Novelle führt zu weiteren Lockerungen der Maßnahmen.
COVID-19-Öffnungsverordnung ab 19.5.2021
Unter welchen Bedingungen kann die Erwachsenenbildung für Präsenzunterricht öffnen? Die aktuelle Verordnung und Informationen seitens des Ministeriums.
Geplante Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021
Eine Übersicht, welche Öffnungsschritte für Veranstaltungen (gilt auch für jene in der Erwachsenenbildung) mit welchen Auflagen auf der Website des Ministeriums
News 2020
Bildung in Zeiten von Corona
Hannes Galter (Vorstandsvorsitzender Bildungsnetzwerk Steiermark): Die Vorteile der Fernlehre scheinen offensichtlich - die Praxis sieht leider nicht ganz so rosig aus.
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ab 17.11.2020
Dringende Empfehlung des Bildungsministeriums: Umstellung auf Distance Learning
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab 03.11.2020
Aktualisierte Informationen zur aktuellen Verordnung, Umsatzersatz und Empfehlungen des Bildungsministeriums
Steigende Infektionszahlen verlangen Achtsamkeit und Mut zur Hoffnung!
Unser Wunsch vor dem Herbst war es, dass wir die Infektionszahlen in Grenzen halten und Aus- und Weiterbildung grenzenlos anbieten
Unterstützung zur Anmeldepflicht in der Erwachsenenbildung
Muster-Covid-Präventionskonzept für Bildungsangebote und Kontaktdaten zu den Behörden
Neue Corona-Verordnung
Nachdem in den letzten Tagen viele Fragen rund um die zu Beginn der Woche skizzierte neue Verordnung im Raum standen, gibt es diese nun auch veröffentlicht. Für Angebote der Erwachsenenbildung...
COVID-19: Herausforderungen in der Erwachsenenbildung
Eine Kooperationsveranstaltung von Katholischem Bildungswerk, Bildungsforum Mariatrost und Steiermarkhof Freitag, 23. Oktober 2020, 10-13 Uhr im Steiermarkhof
Umfrage: Corona-Auswirkungen auf die österreichische Erwachsenenbildung
Welche Herausforderungen und Auswirkungen bringt die Covid19-Krise für die Erwachsenen- und Weiterbildung in Österreich? Dazu läuft aktuell eine Umfrage. Ziel ist es, die Erfahrungen und Einschätzungen von in der Erwachsenenbildung...
Corona: "10 Personenregel" gilt nur eingeschränkt in der Erwachsenenbildung
Für Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung gilt für alle Kursmaßnahmen mit zugewiesenen Sitzplätzen und vorhandenen Kontaktdaten wie bisher die Höchstzahl von 50 TeilnehmerInnen im Innenbereich.
Der Virus in der Aus- und Weiterbildung
Wir fragen gerne – also fragen wir Sie: Haben Sie Erwachsenenbildung medial wahrgenommen? Die österreichischen Erwachsenenbildungseinrichtungen zählen jährlich über 5 Millionen Teilnahmen ...
Erste Monitoring-Umfrage-Ergebnisse zu den Auswirkungen von Covid-19-Maßnahmen in der Erwachsenenbildung
In der diesjährigen Basisdatenerhebung wurden aktuelle Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Cov-19-bedingten Lockdown als Schwerpunktthema erhoben. Österreichweit wurde auch vom Ländernetzwerk Weiter.Bildung eine Umfrage mit ähnlichen Fragestellungen durchgeführt.
Hygieneauflagen für Weiterbildung bleiben vorerst aufrecht, Fachmessen erlaubt
In der neuen Verordnung wurden weitere Lockerungen für Öffentliche Orte, KundInnenbereiche, Orte der beruflichen Tätigkeit und die Gastronomie festgelegt. Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten die bestehenden Hygienemaßnahmen weiterhin.
Weiterbildung bis zu 100 Personen (unter Hygieneauflagen) ab sofort gestattet
Die Verordnung (ausgegeben am 27. Mai 2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle) ist rechtskräftig und tritt mit Ablauf des...
Weiterbildungen können ab 29. Mai (unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen) wieder starten
Vorabinformation zur Lockerungsverordnung in Bezug auf Schulungen, Aus- und Fortbildung und Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai
Hygienehandbuch zu COVID-19
Empfehlungen des BMBWF zum Schutz vor einer COVID- 19-Ansteckung in Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung
Aktuelle Verordnung
zur Durchführung von Angeboten in der Erwachsenenbildung
Zeit für Weiterbildung – Erwachsenenbildung online!
Presseinformation am 29. April 2020
Informationen des BMBWF, der ESF-Verwaltungsbehörde und der Fachabteilung Gesellschaft
zur Bewältigung von Problemlagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise an EB-Organisationen, die im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung von Zukunft.Bildung.Steiermark und projektbezogen tätig sind.
Schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung – Härtefall-Fonds
Zugang zur Unterstützung auch für Kleinstunternehmen neue Selbstständige und freie DienstnehmerInnen möglich!
Informationen zum Corona-Virus in Bezug auf die Erwachsenenbildung Steiermark
Grundsätzlich halten sich die AnbieterInnen in der Erwachsenenbildung in der Steiermark zum Wohle ihrer TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen und im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung an die gesetzlichen Regelungen und werden dem...