Ab 15. November gelten für Personen ohne 2-G-Nachweis grundsätzlich Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen sind z.B. für „berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist“ definiert.
Die 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung tritt mit 15.11.2021 in Kraft: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/465/20211114
Das Land Steiermark hat derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen verlautbart.
Die Verordnung gilt nicht (bzw. nicht in allen Punkten) für schulische und universitäre Einrichtungen.
5. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung
(Stand: 15.11.2021)