Durch die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundes ändert sich für die Durchführung von Erwachsenenbildung nichts Wesentliches. Allerdings sind zusätzliche Maßnahmen des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Die aktuelle Verordnung ist unter folgendem Link einzusehen: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/441/20211025
Die konsolidierte Fassung der Rechtsverordnung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011674
Darüber hinaus gelten im Land Steiermark ab 08.11.2021 weitere Maßnahmen: https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/dokumente/12848354_29771102/b8175192/LGBLA_2021_099_SIG.pdf
Alle Maßnahmen gelten für sämtliche Bereiche der Erwachsenenbildung. Die Verordnung gilt nicht (bzw. nicht in allen Punkten) für schulische und universitäre Einrichtungen.
3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung
_
(Stand: 02.11.2021)