Seit 22. November gilt ein allgemeiner Lockdown, der durch die aktuelle Novelle bis vorerst 13. Dezember verlängert wurde. Teilbereiche der Erwachsenenbildung sind davon ausgenommen.
Die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung tritt mit 22.11.2021 in Kraft: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/475/20211121
Die Steiermärkische COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung 2021 ist mit den neuen Maßnahmen auf Bundesebene hinfällig.
Update 2.12.2021: Mittlerweile wurde die 1. Novelle der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verlautbart, die ab heute in Kraft tritt: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/511/20211201.
Update 2.12.2021: Für die Erwachsenenbildung ergeben sich durch die Novelle keine grundsätzlichen Neuerungen. Ausnahme ist die Anerkennung von (Erst-) Impfungen bzw. deren Gültigkeitsdauer als 2-G-Nachweis (in der nachfolgenden Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung als „Update“ gekennzeichnet).
Die Verordnung gilt nicht für schulische und universitäre Einrichtungen.
Das Bildungsministerium spricht angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystems eine dringende Empfehlung für Distance Learning aus (siehe Beitrag auf erwachsenenbildung.at).
(Stand: 2.12.2021)