5. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 19.2.2022 | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

5. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 19.2.2022

Februar 2022

In allen Bereichen der Erwachsenebildung gilt fortan wieder die 3G-Regelung. Die FFP2-Masken-Pflicht bleibt aufrecht.

Zur aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung:

Die 5. Novelle der 4.COVID-19-Maßnahmenverordnung trat mit 19.02.2022 in Kraft: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/62/20220218

Das Land Steiermark hat aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen verlautbart.

Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung

Rechtsgrundlagen zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen sind in folgendem Dokument zusammengefasst:

5. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung

Bei allen Zusammenkünften gilt fortan wieder die 3G-Regelung (§ 13 Abs. 1 Z 1). Ausnahmen von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses sind in § 20 Abs. 8 geregelt (Unzumutbarkeit aufgrund gesundheitlicher, behinderungsspezifischer oder dementieller Beeinträchtigungen).

Die bisher gültigen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz bleiben aufrecht (siehe Beitrag zur 3. Novelle).

Ausblick

Auf der Website des Sozialministeriums findet sich weiterhin folgende Ankündigung:

Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen fallen: Keine Zutrittsregelungen, Keine Personenobergrenzen, (…) Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt, Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.“ (Quelle: Stufenweise Lockerungen im Februar 2022)

Alle rechtlichen Grundlagen der Bundesregierung in Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html

(Stand: 19.02.2022)

Bildungsnetzwerk Steiermark