Die neue Verordnung wurde auf der Homepage des Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Die folgende Rechtsgrundlagen betreffen die Erwachsenenbildung:
erstellt am 16.11.2020
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
„§ 12. (1) Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen ist nur für folgendeVeranstaltungen zulässig: (…)
9. Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, und zu beruflichen Abschlussprüfungen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.
(2) Beim Betreten von Orten zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen gemäß Abs. 1 ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“
Das Bildungsministerium empfiehlt dringend, angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystems möglichst alle Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung auf „Distance-Learning“ umzustellen (siehe Beitrag von erwachsenenbildung.at).
Welche Regelungen nach Ablauf der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (wieder) in Kraft treten, werden wir nach Bekanntgabe hier veröffentlichen.
Informationen zu bisher geltenden Regelungen und zum Umsatzersatz für betroffene Einrichtungen finden Sie in unserem Beitrag COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab 03.11.2020.