Corona: "10 Personenregel" gilt nur eingeschränkt in der Erwachsenenbildung | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

Corona: „10 Personenregel“ gilt nur eingeschränkt in der Erwachsenenbildung

September 2020

21.09.2020, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU

Für Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung gilt für alle Kursmaßnahmen mit zugewiesenen Sitzplätzen und vorhandenen Kontaktdaten der TeilnehmerInnen die „10 Personenregel“ nicht. Hier gilt laut Bildungsministerium wie bisher die Höchstzahl von 50 TeilnehmerInnen im Innenbereich.

Bei Veranstaltungen im „Bewegungsbereich“, wie z.B. bei Sport-Kursen, sind hingegen max. zehn TeilnehmerInnen zulässig. In Analogie zum Sportbereich (in einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann) sind aber bei abgetrennten Gruppen auch mehr als zehn Personen zulässig, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können, so das Bildungsministerium.

Alle aktuellen Informationen zu den Corona-Regelungen für die Erwachsenenbildung finden Sie laufend auf erwachsenenbildung.at