COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 10.6.2021 | Bildung für Erwachsene in der Steiermark

COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 10.6.2021

Juni 2021

Die COVID-19-Öffnungsverordnung trat mit 19. Mai 2021 in Kraft und ermöglicht seitdem Erwachsenenbildung in Präsenz. Eine Novelle führt zu weiteren Lockerungen der Maßnahmen.

Die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit 10. Juni 2021 in Kraft.

Die aktuelle Verordnung ist unter folgendem Link einzusehen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_247/BGBLA_2021_II_247.html

Die konsolidierte Fassung der Rechtsverordnung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543

Zusatzinformation des Bildungsministeriums in Bezug auf die COVID-19-Öffnungsverordnung für die Erwachsenenbildungseinrichtungen finden Sie in unserem Beitrag COVID-19-Öffnungsverordnung ab 19.5.2021

Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung

Die wesentlichsten Änderungen in Kurzfassung:

  • Neue Obergrenzen für Zusammenkünfte ohne Auflagen
  • Reduktion des Mindestabstands auf 1 Meter
  • Wegfall der Maskenpflicht für Veranstaltungen im Freien

Das Bildungsnetzwerk Steiermark hat den bestehenden Überblick über die Inhalte, die die Erwachsenenbildung betreffen, aktualisiert:

(Stand: 10.06.2021)

Am 29.06.2021 wurden weitere Lockerungen verlautbart (2.COVID-19-Öffnungsverordnung bzw. 1. Novelle der 2.COVID-19-Öffnungsverordnung). Nähere Informationen zu den ab 01.07.2021 gültigen Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag 2. COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 01.07.2021.

Bildungsnetzwerk Steiermark