COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 10.6.2021
Die COVID-19-Öffnungsverordnung trat mit 19. Mai 2021 in Kraft und ermöglicht seitdem Erwachsenenbildung in Präsenz. Eine Novelle führt zu weiteren Lockerungen der Maßnahmen.
Die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit 10. Juni 2021 in Kraft.
Die aktuelle Verordnung ist unter folgendem Link einzusehen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_247/BGBLA_2021_II_247.html
Die konsolidierte Fassung der Rechtsverordnung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543
Zusatzinformation des Bildungsministeriums in Bezug auf die COVID-19-Öffnungsverordnung für die Erwachsenenbildungseinrichtungen finden Sie in unserem Beitrag COVID-19-Öffnungsverordnung ab 19.5.2021
Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung
Die wesentlichsten Änderungen in Kurzfassung:
- Neue Obergrenzen für Zusammenkünfte ohne Auflagen
- Reduktion des Mindestabstands auf 1 Meter
- Wegfall der Maskenpflicht für Veranstaltungen im Freien
Das Bildungsnetzwerk Steiermark hat den bestehenden Überblick über die Inhalte, die die Erwachsenenbildung betreffen, aktualisiert:
(Stand: 10.06.2021)
Am 29.06.2021 wurden weitere Lockerungen verlautbart (2.COVID-19-Öffnungsverordnung bzw. 1. Novelle der 2.COVID-19-Öffnungsverordnung). Nähere Informationen zu den ab 01.07.2021 gültigen Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag 2. COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 01.07.2021.