Die COVID-19-Öffnungsverordnung wurde in den letzten Tagen mehrfach überarbeitet. Nicht alle angekündigten Lockerungen treten mit 22.07.2021 in Kraft.
Die aktuellen Verordnungen sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html
Die konsolidierte Fassung der Rechtsverordnung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576
Alle Maßnahmen gelten für sämtliche Bereiche der Erwachsenenbildung gleichermaßen – es wird keine Unterscheidung in Bezug auf die Themen der Weiterbildung vorgenommen. Die Verordnung gilt nicht (bzw. nicht in allen Punkten) für schulische und universitäre Einrichtungen.
Das BMBWF empfiehlt, bei Zusammenkünften der Erwachsenenbildung die 3G-Regelung weiterhin einzuhalten und Testmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung zu stellen Information von erwachsenenbildung.at.
(Stand: 22.07.2021)