Die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung bringt neben einem neuen Namen (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung) auch neue Regelungen für die Durchführung von Bildungsangeboten.
Die aktuelle Verordnung ist unter folgendem Link einzusehen (gültig ab 15.09.2021): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_394/BGBLA_2021_II_394.html
Die konsolidierte Fassung der Rechtsverordnung wird ab 15.09.2021 unter folgendem Link abrufbar sein: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576
Alle Maßnahmen gelten für sämtliche Bereiche der Erwachsenenbildung gleichermaßen – es wird keine Unterscheidung in Bezug auf die Themen der Weiterbildung vorgenommen. Die Verordnung gilt nicht (bzw. nicht in allen Punkten) für schulische und universitäre Einrichtungen.
Das BMBWF empfiehlt, bei allen Zusammenkünften der Erwachsenenbildung die 3-G-Regelung einzuhalten: https://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten/16504-corona-und-erwachsenenbildung-was-sich-ab-15-september-aendert.php
(Stand: 14.09.2021)