Informationen des BMBWF, der ESF-Verwaltungsbehörde und der Fachabteilung Gesellschaft
Informationen zur Bewältigung von Problemlagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise an EB-Organisationen, die im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung von Zukunft.Bildung.Steiermark und projektbezogen tätig sind.
Initiative Erwachsenenbildung
Programmbereich Basisbildung
Am Freitag, dem 3. April hat die ESF-Verwaltungsbehörde in der Datenbank ZWIMOS für den Programmbereich Basisbildung nachfolgende Information veröffentlicht:
„..Die Anpassungen der inhaltlichen Projektumsetzungen in Folge der Reaktion auf die Corona-Krise wird seitens Verwaltungsbehörde positiv bewertet. Schlussendlich geht es darum, den jeweiligen Zielgruppen trotz Krise die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Allfällige Vertragsänderungen (Verlängerungen, inhaltliche Anpassungen an e-Learning etc.), welche aufgrund der bestehenden Ausnahmesituation notwendig werden, sind rückwirkend gültig, womit auch die Förderfähigkeit der diesbezüglich gesetzten Maßnahmen gegeben ist. Bitte nehmen Sie zum aktuellen Zeitpunkt jedoch von Änderungsanträgen Abstand, da die tatsächlichen Auswirkungen der Krise auf Ihre Projekte derzeit noch nicht abschätzbar sind. Nähere Informationen zur Abwicklung der Änderungsanträge folgen…„
Der nächste konkrete Schritt ist, ein praktikables Modell zur Abrechnung der Kosten mit der Europäischen Kommission zu verhandeln. Weiter Informationen ergehen zeitnah.
Programmbereich Pflichtschulabschluss
Für den Programmbereich Pflichtschulabschluss, ergeht die Empfehlung des Bundesministeriums für Bildung Wirtschaft und Forschung, Angebote der Bundesregierung wie die Kurzarbeit nach Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Verweis auf die Handlungsanleitung der Sozialpartner, in der auch gute Beispiele skizziert werden.
Für jene Kursangebote, die bereits geendet haben oder enden wo jedoch die notwendigen Prüfungstermine bis auf Weiteres sowohl in EB-Einrichtungen als auch in den Schulen entfallen (ohne konkrete Ersatztermine in Aussicht zu haben) hat das BMBWF und die Fachabteilung Gesellschaft sich für folgende Lösung entschieden:
„.. Die 80%-Regelung wird für den Zeitraum der Überbrückungsphase (bis Präsenzkurse wieder stattfinden können) außer Kraft gesetzt. Die Projektträger erhalten 100% des vereinbarten Kostensatzes pro TN ersetzt, sofern sie die TN in der Überbrückungsphase weiter unterstützen und betreuen. Denkbar sind Online-Lernphasen, Bereitstellung von Arbeitsblättern, Lernberatung und Ähnliches um die Festigung des Prüfungsstoffes zu gewährleisten…“
Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung des Änderungsantrags eine zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung darstellt und uns die Planung der weiteren Schritte bzw. Strukturierung auf einen abschätzbaren Zeithorizont hin erleichtert.
Hinweis zur Verlängerung von Ö-Cert: Die Geschäftsstelle Ö-Cert hat zugestimmt die Fristen für die Nachreichungen über die gesetzlich geregelte Toleranzgrenze hinaus zu verlängern.
Informationen für Träger von projektbezogenen Fördervertragen und Zukunft.Bildung.Steiermark
Die Projektträger haben rasch auf die neue Sitation reagiert. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, wurden spezifische Angebote entwickelt aber auch Einrichtungen vorübergehend geschlossen. Nicht überall ist es möglich und sinnvoll, die dem Fördervertrag zugrundeliegenden Inhalte bzw. damit verbundenen Aufgaben umzusetzen.
Bitte beachten Sie die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren und transparenten Dokumentation. Grundsätzlich gelten trotz aller COVID-19 bedingten rechtlichen und/oder praktischen Restriktionen bei bereits gewährten Förderungen immer die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten weiter.
Sollten Sie den Bedarf einer vertraglichen Änderung erkennen, besteht die Möglichkeit diese Planung mittels eines Änderungsantrag (download Antrag) im Fördermanagement der Fachabteilung Gesellschaft einzureichen.
Noch ein Hinweis: Handlungsanleitungen der Sozialpartner (für die Beantragung der Corona-Kurzarbeit) finden Sie unter folgendem Link: https://erwachsenenbildung-steiermark.at/wp-content/uploads/2020/04/Handlungsanleitung_Corona_Sozialpartnervereinbarung.pdf
Amt der Steiermärkischen Landesregierung | A6 Bildung und Gesellschaft Gesellschaft