COVID-19 und Erwachsenenbildung
Hier finden Sie unsere gesammelten Beiträge zu den aktuell gültigen COVID-19-Verordnungen, Unterstützungsmaßnahmen und Stellungnahmen, die die Erwachsenenbildung betreffen.
Die Beiträge sind nach Datum sortiert, d.h. Sie finden die aktuell gültigen Maßnahmen an erster Stelle.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Rechtsinformationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: www.sozialministerium.at
- Neue COVID-19-Verordnung: Keine Beschränkungen in der Erwachsenenbildung mehrDurch die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung fallen ab 01.06.2022 alle Beschränkungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Einzig für Großveranstaltungen ab 500 Personen sind weiterhin Präventionskonzepte zu erarbeiten.
- 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ab 16.04.2022Für Zusammenkünfte unter 500 Personen gelten keine Auflagen mehr. In ausgewählten Bereichen ist eine FFP2-Maske weiterhin verpflichtend, in geschlossenen Räumen wird sie generell empfohlen.
- 1. Novelle der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ab 24.03.2022Die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht für geschlossenen Räume gilt nicht für geschlossene Gruppen, das Bildungsministerium spricht jedoch eine eindeutige Empfehlung für das generelle Tragen von FFP2-Masken in der Erwachsenenbildung aus. Ab 100 Teilnehmenden gilt FFP2-Maske oder 3G-Nachweis.
- COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ab 05.03.2022Die bisher geltenden Einschränkungen für die Erwachsenenbildung fallen weitgehend. Die neuen, deutlich reduzierten Auflagen finden Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
- 5. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 19.2.2022In allen Bereichen der Erwachsenebildung gilt fortan wieder die 3G-Regelung. Die FFP2-Masken-Pflicht bleibt aufrecht.
- 4. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 12.2.2022Die Auflagen von Zusammenkünften wurden vereinfacht, es gelten weiterhin die 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht.
- 3. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 5.2.2022Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen wurde von 25 Personen auf 50 Personen erhöht. Bei größeren Veranstaltungen gilt fortan nur noch die 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht.
- 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Änderungen ab 31.1. bzw. 1.2.Mit dem 31.1.2022 tritt die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Der "Lockdown für Ungeimpfte" endet, es gilt nach wie vor die 2-G-Regelung für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen. Die erste Novelle der Verordnung verkürzt die Gültigkeit von Zweitimpfungen als 2-G-Nachweis und tritt mit 1.2. in Kraft.
- 6. und 7. Novelle der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (aktualisierter Stand mit 20.01.2022)Seit dem 11.01.2022 gilt die 6. Novelle der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Neu ist eine FFP2-Masken-Pflicht im Freien, sofern der Mindestabstand von 2 Metern unterschritten wird. Zudem wurden in den letzten Novellen weitere Maßnahmen für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen festgelegt. Für die Erwachsenenbildung gab es darüber hinaus keine Änderungen.
- 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Öffnungsschritte ab 12.12.2021Der allgemeine Lockdown ist beendet und Bildungsveranstaltungen können wieder unabhängig von einer unmittelbaren beruflichen Notwendigkeit stattfinden. Für Personen ohne 2-G-Nachweis gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen.
- 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Allgemeiner Lockdown ab 22.11.2021 (inkl. Update ab 2.12.2021)Seit 22. November gilt ein allgemeiner Lockdown, der durch die aktuelle Novelle bis vorerst 13. Dezember verlängert wurde. Teilbereiche der Erwachsenenbildung sind davon ausgenommen.
- Land Steiermark verordnet FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen RäumenIn der Steiermärkischen COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung werden zusätzliche Maßnahmen zur Bundesverordnung geregelt. Diese tritt mit 17.11.2021 in Kraft.
- 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung: „Lockdown für Ungeimpfte“ ab 15.11.2021Ab 15. November gelten für Personen ohne 2-G-Nachweis grundsätzlich Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen sind z.B. für „berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist“ definiert.
- 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Weitere Maßnahmen ab 08.11.2021Ab 8. November gilt bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen die 2-G-Regelung. Zudem wurden neue Personenobergrenzen für die Meldung und Bewilligung von Veranstaltungen definiert. Die bisherigen Maßnahmen des Landes Steiermark gelten nun auch auf Bundesebene.
- 1. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Weitere Maßnahmen ab 08.11.2021Aufgrund der neuen Bundesverordnung gelten ab 8. November einige der bisher anerkannten 3-G-Nachweise nicht mehr. Darüber hinaus sind zusätzliche Maßnahmen des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
- 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Weitere Maßnahmen ab 01.11.2021Durch die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundes ändert sich für die Durchführung von Erwachsenenbildung nichts Wesentliches. Allerdings sind zusätzliche Maßnahmen des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
- Plakat mit mehrsprachigen Informationen zur COVID-SchutzimpfungDownload mehrsprachige Informationen zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und TrainerInnen in der Erwachsenenbildung.
- 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Beschränkungen ab 15.09.2021Die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung bringt neben einem neuen Namen (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung) auch neue Regelungen für die Durchführung von Bildungsangeboten.
- Novellen der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung: Maßnahmen ab 22.07.2021Die COVID-19-Öffnungsverordnung wurde in den letzten Tagen mehrfach überarbeitet. Nicht alle angekündigten Lockerungen treten mit 22.07.2021 in Kraft.
- 2. COVID-19-Öffnungsverordnung: Weitere Lockerungen ab 01.07.2021Die neue COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit 01. Juli in Kraft. Gleichzeitig wurden bereits weitere Lockerungen ab 22. Juli verlautbart.
- COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 10.6.2021Die COVID-19-Öffnungsverordnung trat mit 19. Mai 2021 in Kraft und ermöglicht seitdem Erwachsenenbildung in Präsenz. Eine Novelle führt zu weiteren Lockerungen der Maßnahmen.
- COVID-19-Öffnungsverordnung ab 19.5.2021Unter welchen Bedingungen kann die Erwachsenenbildung für Präsenzunterricht öffnen? Die aktuelle Verordnung und Informationen seitens des Ministeriums.
- Geplante Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021Eine Übersicht, welche Öffnungsschritte für Veranstaltungen (gilt auch für jene in der Erwachsenenbildung) mit welchen Auflagen auf der Website des Ministeriums
- Bildung in Zeiten von CoronaHannes Galter (Vorstandsvorsitzender Bildungsnetzwerk Steiermark): Die Vorteile der Fernlehre scheinen offensichtlich - die Praxis sieht leider nicht ganz so rosig aus.
- COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ab 17.11.2020Dringende Empfehlung des Bildungsministeriums: Umstellung auf Distance Learning
- COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab 03.11.2020Aktualisierte Informationen zur aktuellen Verordnung, Umsatzersatz und Empfehlungen des Bildungsministeriums
- Steigende Infektionszahlen verlangen Achtsamkeit und Mut zur Hoffnung!Unser Wunsch vor dem Herbst war es, dass wir die Infektionszahlen in Grenzen halten und Aus- und Weiterbildung grenzenlos anbieten
- Unterstützung zur Anmeldepflicht in der ErwachsenenbildungMuster-Covid-Präventionskonzept für Bildungsangebote und Kontaktdaten zu den Behörden
- Neue Corona-VerordnungNachdem in den letzten Tagen viele Fragen rund um die zu Beginn der Woche skizzierte neue Verordnung im Raum standen, gibt es diese nun auch veröffentlicht. Für Angebote der Erwachsenenbildung ändert sich (zumindest) ab nächster Woche grundsätzlich nichts Wesentliches.
- COVID-19: Herausforderungen in der ErwachsenenbildungEine Kooperationsveranstaltung von Katholischem Bildungswerk, Bildungsforum Mariatrost und Steiermarkhof
Freitag, 23. Oktober 2020, 10-13 Uhr im Steiermarkhof - Umfrage: Corona-Auswirkungen auf die österreichische Erwachsenenbildung
- Corona: "10 Personenregel" gilt nur eingeschränkt in der ErwachsenenbildungFür Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung gilt für alle Kursmaßnahmen mit zugewiesenen Sitzplätzen und vorhandenen Kontaktdaten wie bisher die Höchstzahl von 50 TeilnehmerInnen im Innenbereich.
- Der Virus in der Aus- und WeiterbildungWir fragen gerne – also fragen wir Sie: Haben Sie Erwachsenenbildung medial wahrgenommen? Die österreichischen Erwachsenenbildungseinrichtungen zählen jährlich über 5 Millionen Teilnahmen ...
- Erste Monitoring-Umfrage-Ergebnisse zu den Auswirkungen von Covid-19-Maßnahmen in der ErwachsenenbildungIn der diesjährigen Basisdatenerhebung wurden aktuelle Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Cov-19-bedingten Lockdown als Schwerpunktthema erhoben. Österreichweit wurde auch vom Ländernetzwerk Weiter.Bildung eine Umfrage mit ähnlichen Fragestellungen durchgeführt.
- Hygieneauflagen für Weiterbildung bleiben vorerst aufrecht, Fachmessen erlaubtIn der neuen Verordnung wurden weitere Lockerungen für Öffentliche Orte, KundInnenbereiche, Orte der beruflichen Tätigkeit und die Gastronomie festgelegt. Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten die bestehenden Hygienemaßnahmen weiterhin.
- Weiterbildung bis zu 100 Personen (unter Hygieneauflagen) ab sofort gestattetDie Verordnung (ausgegeben am 27. Mai 2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle) ist rechtskräftig und tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.
- Weiterbildungen können ab 29. Mai (unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen) wieder startenVorabinformation zur Lockerungsverordnung in Bezug auf Schulungen, Aus- und Fortbildung und Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai
- Hygienehandbuch zu COVID-19Empfehlungen des BMBWF zum Schutz vor einer COVID- 19-Ansteckung in Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung
- Aktuelle Verordnungzur Durchführung von Angeboten in der Erwachsenenbildung
- Zeit für Weiterbildung – Erwachsenenbildung online!Presseinformation am 29. April 2020
- Informationen des BMBWF, der ESF-Verwaltungsbehörde und der Fachabteilung Gesellschaftzur Bewältigung von Problemlagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise an EB-Organisationen, die im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung von Zukunft.Bildung.Steiermark und projektbezogen tätig sind.
- Schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung – Härtefall-FondsZugang zur Unterstützung auch für Kleinstunternehmen neue Selbstständige und freie DienstnehmerInnen möglich!
- Informationen zum Corona-Virus in Bezug auf die Erwachsenenbildung SteiermarkGrundsätzlich halten sich die AnbieterInnen in der Erwachsenenbildung in der Steiermark zum Wohle ihrer TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen und im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung an die gesetzlichen Regelungen und werden dem Erlass